Projekt

Sie finden hier in chronologischer Reihenfolge die wichtigsten Prozessschritte zur Revision der Grundbildung bis zum geplanten Ausbildungsstart im Jahr 2028.

Vom Bund ist vorgeschrieben, in regelmässigen Abständen die Ausbildungen der Lehrberufe zu überprüfen und diese bei Bedarf entsprechend zu revidieren. Das Vorgehen ist in 6 Schritte unterteilt, welche sich wie folgt gliedern:

Das Vorgehen in 6 Schritten

Schritt 1. 5-Jahres-Überprüfung

Zu Beginn muss evaluiert werden, ob eine Revision notwendig ist. Um diesen Bedarf evaluieren zu können, wurde ein Workshop mit Teilnehmenden aus der ganzen Schweiz und unterschiedlichen Unternehmensgrössen durchgeführt. Dabei wurden Hypothesen erarbeitet und diese anschliessend in einer nationalen Brancheumfrage überprüft. 
Ebenfalls wurde seitens Bund und Kantone eine Prüfung durchgeführt.
Das gemeinsame Fazit dieser Überprüfungen war, dass die beiden Berufe Schreinerpraktiker/in EBA und Schreiner/in EFZ gut aufgestellt sind, jedoch frühzeitig für die Zukunft ausgerichtet und dem aktuellen Markt angepasst werden sollen. 

Schritt 2. Qualifikationsprofil

Mit der Erstellung des Qualifikationsprofils wird der Grundstein der künftigen Ausbildung gelegt. Dabei wird das Berufsbild mit dem Arbeitsgebiet, den wichtigsten Handlungskompetenzen, praktischen Tätigkeiten, sowie der Bedeutung des Berufes für Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur zusammengefasst.

Schritt 3. Bildungserlasse

Nach der Prüfung des Qualifikationsprofils werden die Bildungserlasse erarbeitet. Dazu zählen die Bildungsverordnung, der Bildungsplan mit den Leistungskriterien und die Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren. Dies wird uns bis Ende 2025 beschäftigen und danach werden wir eine weitere Branchenanhörung vornehmen. Am Ende dieses Schrittes wird beim Bund der Antrag für die neuen Ausbildungen eingereicht.

Schritt 4. Anhörung

In diesem Schritt werden die eingereichten Unterlagen rechtlich und auf sprachliche Konsistenz kontrolliert. Nach der formalen Prüfung führt der Bund bei den Kantonen, sowie interessierten Kreisen Anhörungen durch. Die Anhörungsergebnisse werden ausgewertet und die Dokumente bereinigt. Dies wird im Jahr 2026 stattfinden.

Schritt 5. Erlass und Genehmigung

Die Bildungsverordnung wird erlassen und der Bildungsplan sowie die weiteren Dokumente werden durch den Bund genehmigt und veröffentlicht. Die Genehmigung werden wir, wenn alles gut geht, im Jahr 2027 erhalten.

Schritt 6. Umsetzung

Im letzten Schritt geht es um die Umsetzung der Bildungserlasse und die laufende Überprüfung der beruflichen Grundausbildung.

2023 wurde der Prozess der Totalrevision der beiden Grundausbildungen Schreinerpraktiker/in EBA und Schreiner/in EFZ gestartet. Im Sommer 2028 sollen die ersten Jugendlichen die revidierte Schreinerlehre in Angriff nehmen.